AGB

1. Anwendungsbereich

Das Dienstleistungsunternehmen Elena Boksgorn bearbeiten alle Aufträge zur Zolldeklaration bei Ausfuhren aus dem  Zollgebiet der Europäischen Union sowie in Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)  ausschließlich auf Grund dieser Auftragsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch  wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Auftragsbedingungen abweichenden  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

2. Zollvertretung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird Elena Boksgorn nur als direkter Zollvertreter (Art. 18 Abs. 1
des Unionszollkodex, nachstehend: UZK), d.h. im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, tätig. Dem  Auftraggeber ist bekannt, dass er, in dessen Auftrag er handelt, durch die Abgabe der Zollanmeldung in
seinem Namen und für seine Rechnung Anmelder im Sinne von Art. 5 Nr. 15 UZK wird. Die zum jeweiligen  Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Zollvertretung sind insoweit Vertragsgrundlage.

3. Angaben des Auftraggebers zur Zollabfertigung

Der Auftraggeber hat Elena Boksgorn alle für die Abgabe der Zollanmeldung notwendigen Angaben
vollständig und wahrheitsgemäß rechtzeitig vor Abgabe der Zollanmeldung mitzuteilen, insbesondere:

  • a) Zollvollmacht
  • b) Handelsrechnung, sowie sämtliche für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben zu Inhalten, Mengen, Stückzahlen, Gewichten
  • c) (Beschau) Gestellungsort- Zeit und Ansprespartner.
  • d) Zolltarifnummer, sollte zum Zeitpunkt der Ausfuhranmeldung keine Zolltarifnummer vorliegen, ist Elena Boksgorn aufgrund der ihm vorliegenden Informationen zur selbstständigen Ermittlung berechtigt.
  • e) Bei Genehmigungspflichtigen Waren muss eine Ausfuhrgenehmigung oder Cites vorgelegt werden. Dies ist von dem Auftraggeber zur prüfen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, berechtigt dies Elena Boksgorn, unbeschadet der übrigen Verantwortlichkeit des Auftraggebers, die Ausführung des Auftrags zu verweigern. Elena Boksgorn ist nicht verpflichtet, Weisungen, Angaben und Dokumente des Auftraggebers inhaltlich zu prüfen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Unterlagen und Angaben, die für die Durchführung der Aufträge erforderlich sind.

4. Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften

Verpflichtungen nach dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers.  Bestehende Embargovorschriften, Verbote und Beschränkungen sowie sonstige Ausfuhrbeschränkungen sind  vom Auftraggeber einzuhalten. Elena Boksgorn kann auf etwaigen Verletzung gewerblicher Schutzrechte die  Prüfung auf Verbote und Beschränkungen (Ein-, Ausoder Durchfuhrverbote) sowie auf  außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen (insbesondere nach der EG Dual-Use-Verordnung und nach dem  AWG / der AWV) nur hinweisen. Die entsprechenden Prüfungen und Beschaffungen von Genehmigungen  erfolgen eigenverantwortlich durch den Auftraggeber. Die Prüfungsergebnisse sind uns schriftlich mitzuteilen.

5. Verfahren / Gestellung

a) Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße und fristgerechte Gestellung der in das
Zollversandverfahren überführten Waren verantwortlich.
b) Sollte die Gestellung der Waren nicht möglich sein, müssen wir unverzüglich informiert
werden
c) Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Gestellung, die der Auftraggeber in Auftrag
gegeben hat, übernimmt der Auftraggeber alle zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung von Such- und
Mahnverfahren.

6. Gesetzliche Verbote und höhere Gewalt

Hat Thorsten Siegel begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Auftrag gegen gesetzliche Verbote oder
die guten Sitten verstößt, ist Elena Boksgorn nicht verpflichtet, den Auftrag durchzuführen. Auch wenn Elena
Boksgorn durch Umstände höherer Gewalt an der Durchführung des Auftrages gehindert wird, besteht für die
Dauer der Behinderung kein Anspruch des Auftraggebers zur Ausführung des Auftrags durch Elena Boksgorn.
Elena Boksgorn ist verpflichtet, den Auftraggeber umgehend über das Leistungshindernis und dessen
voraussichtliche Dauer zu unterrichten. Ist ein Festhalten des Vertrages aufgrund der voraussichtlichen Dauer
der Behinderung nicht zumutbar, ist Elena Boksgorn zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher
Haftung und jeglichen Schadensersatzes berechtigt.

7. Erfüllungsgehilfen

Elena Boksgorn ist berechtigt, Zoll- und Logistikunternehmen als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der
Auftraggeber stimmt zu, dass diese von Thorsten Siegel ausgewählten Erfüllungsgehilfen für ihn die
notwendigen Erklärungen und Handlungen im Rahmen der Zollabwicklung vornehmen dürfen und erteilt Elena
Boksgorn entsprechend die Berechtigung zur Unterbevollmächtigung.

8. Speicherung und Verwendung von Daten

Elena Boksgorn ist berechtigt, zum Zweck der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten Daten zu speichern und zu
verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung und Speicherung der Daten zu
dem vorgenannten Zweck einverstanden. Elena Boksgorn stellt in zumutbarem Umfang sicher, dass die Daten
nicht unbefugten Dritten zugänglich sind. Elena Boksgorn wird die für die Geheimhaltung und
datenschutzrechtlichen Anforderungen erforderlichen Maßnahmen in zumutbarem Rahmen treffen. Hierzu
gehört auch die Berechtigung, die von den Kunden übermittelten Daten zu überprüfen, um eventuellen
vertrags- oder gesetzeswidrigen Handlungen entgegenzuwirken.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.