Export und Import – Deutschland nach wie vor stark im Außenhandel
Der Außenhandel hat für die deutsche Wirtschaft enorme Bedeutung, darauf weist nicht nur die Bezeichnung „Export-Weltmeister“ hin. Sie lässt sich auch mit Zahlen belegen. 2021 beliefen sich die deutschen Exporte auf 1,375 Billionen Euro. Die Importe erreichten 1,203 Bio. Euro. Daraus ergibt sich ein Exportüberschuss von 173 Milliarden Euro.
Bei Export aus bzw. Import nach Deutschland spielen andere EU-Länder eine zentrale Rolle. Gut die Hälfte des deutschen Außenhandels findet mit EU-Mitgliedsstaaten statt. Die wichtigsten Handelspartner sind die Niederlande und Frankreich. Das Handelsvolumen (Export und Import aus/nach Deutschland) alleine mit diesen beiden Ländern erreichte 2021 343,5 Mrd. Euro oder ein Siebtel des gesamten deutschen Außenhandels.
Die beiden wichtigsten Nicht-EU-Handelspartner sind die Vereinigten Staaten und die Volksrepublik China. Export- und Import-Geschäfte mit diesen beiden Ländern machten im vergangenen Jahr 439,4 Mrd. Euro bzw. 17 Prozent des deutschen Außenhandels insgesamt aus. Der Handel mit China war mehr importlastig, der mit den USA mehr exportlastig. Weitere bedeutende Nicht-EU-Handelspartner für Deutschland sind Großbritannien und die Schweiz: Der Handel mit Russland belief sich – vor dem Ukraine-Krieg – auf 59,5 Mrd. Euro oder 2,3 Prozent des deutschen Außenhandels.

Je nach Ziel- oder Ursprungsland gelten für Export und Import aus bzw. nach Deutschland unterschiedliche Regelungen:
1. Export und Import von/nach Deutschland innerhalb der EU
Durch die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes sind Außenhandelsgeschäfte im EU-Raum wesentlich erleichtert worden. Sie werden faktisch so behandelt wie Handelsgeschäfte im nationalen Rahmen. Das heißt: es fallen keine Zölle an. Ebenso gibt es bei Importen keine Einfuhrumsatzsteuer. Auch Zollformalitäten im Warenverkehr sind bis auf wenige Ausnahmen Vergangenheit. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Alkohol, Tabak, Mineralöl) ist nach wie vor ein Begleitdokument erforderlich. Ab bestimmten jährlichen Handelsvolumina (500.000 Euro bei Exporten, 800.000 Euro bei Einfuhren) sind Intrastat-Meldungen für statistische Zwecke Pflicht. Außerdem wird eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.
2. Export und Import von/nach Deutschland außerhalb der EU
Bei Export- und Import-Vorgängen mit Zielen bzw. Ursprungsorten außerhalb der EU sind diverse Zollformalitäten zu beachten. Bei erstmaligem Handel muss eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number) beantragt werden. Einfuhren und Ausfuhren sind beim Zoll anzumelden – entweder durch den Importeur/Exporteur selbst oder durch einen beauftragten Zollagenten. Für Anmeldungen bestehen verschiedene Regularien. Die Zollabwicklung erfolgt überwiegend elektronisch über die Zoll-Software ATLAS der deutschen Zollverwaltung.
Bei Einfuhren aus dem Nicht-EU-Raum können Zölle anfallen und es ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Das gilt auch für Ausfuhren – dann nach den Bestimmungen des jeweiligen Export-Ziellandes. Besondere Regelungen gelten bei Handelsgeschäften mit Nicht-EU-Ländern im EWR- bzw. EFTA-Raum. Dazu zählen Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR und EFTA) sowie die Schweiz (EFTA). Hier sind viele Export- und Import-Vorgänge zollfrei.
Wichtig bei Export und Import in bzw. aus Nicht-EU-Staaten ist die Beachtung von Handelsbeschränkungen und -verboten. Bei einer ganzen Reihe von Warenexporten und -importen besteht eine ausdrückliche Genehmigungspflicht. Es gibt nicht-länderspezifische und länderspezifische Handelsbeschränkungen. Nicht länderspezifische Handelsbeschränkungen stehen oft im Zusammenhang mit allgemeinen Schutzgütern wie Menschenrechten, Umwelt- und Naturschutz. Länderspezifische Handelsbeschränkungen (Embargos) werden meist im Zusammenhang mit politischen Konflikten verhängt – bestes Beispiel sind die aktuellen Russland-Sanktionen im Ukraine-Konflikt.