Was ist die EORI-Nr.?
- EORI steht für: Economic Operators’ Registration and Identification
- Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und Zoll

Wer benötigt eine EORI-Nr.?
- Unternehmen oder Privatpersonen die grenzüberschreitenden Handel betreiben möchten
- Ist Pflicht für jeden, der außerhalb der EU importieren oder exportieren möchte
AUSNAHMEN:
- Wenn Unternehmen nur eine einzige Ausfuhr / Einfuhr veranlassen: z.B. ein Schreiner verschickt ein Werbegeschenk in ein Drittland
- Privatpersonen, die weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr abfertigen
- Privatpersonen können auch über die EORI Nr. eines Dienstleisters die Anmeldungen durchführen, wenn dieser der Abfertigung zustimmt!
- ACHTUNG: Genehmigungspflichtige Waren wie z.B. Waffen fallen nicht unter die Ausnahmen. Der Ein- bzw. Ausführende muss eine EORI Nummer beantragen. Das gilt auch für Privatpersonen.
Wo beantrage ich eine EORI-Nr. und was kostet das?
Wo? Link zum Formular auf www.zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html#doc299192bodyText3
Wie? Per Post, Fax oder E-Mail (Adressen im Formular)
Wie lange dauert das? Aufgrund eines erhöhten Antragsvolumens infolge der
Auswirkungen der Corona-Pandemie und des BREXIT kommt es bei der Generalzolldirektion zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Bearbeitungsdauer für die Neuerteilung zu einer EORI-Nr. liegt derzeit bei 7 bis 8 Wochen.
Was ist, wenn es schneller gehen muss? Sie müssen nicht so lange warten. Legen Sie uns hierzu den EORI-Antrag und die Eingangsbestätigung des EORI-Antrags vor und wir melden die Ausfuhranmeldung gesondert ohne EORI-Nr. an!
Kosten? Der Antrag einer EORI-Nummer auf www.zoll.de ist kostenlos
VEREINFACHT:
- Sendungen unter einem Warenwert von 1.000 Euro
- Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt (bei mehr als 1.000 Kg = zweistufiges Verfahren)
- Ware, die keine besondere Genehmigung erfordert (z.B. Waffen – diese benötigen eine Genehmigung)
- Das Bestimmungsland ein nicht Embargoland ist
⇒ kein Ausfuhrbegleitdokument notwendig
EINSTUFIG:
- Sendungen mit einem Warenwert zwischen 1.001 Euro und 3.000 Euro
- Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt
- Meldung der Ausfuhr läuft direkt über die Ausgangszollstelle (keine Vorabfertigung über das Binnenzollamt notwendig)
⇒ einstufiges Ausfuhrbegleitdokument notwendig (Achtung: einige Transportunternehmen akzeptieren keine einstufigen ABDs)
ZWEISTUFIG:
- Sendungen mit einem Warenwert über 3.001 EUR
- Zwei Verfahrensabschnitte: 1. Stufe: Die Eröffnung des Verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle, 2. Stufe: Das Verfahren wird bei der Ausfuhr an der Ausgangszollstelle vom Spediteur / Kurier beendet
- bei einem zweistufigen Ausfuhrverfahren verlangt das Binnenzollamt eine Gestellungsfrist –> die Ware muss bei dem Absender physisch zur Verfügung stehen, bis das Zollamt die Freigabe erteilt hat
⇒ zweistufiges Ausfuhrbegleitdokument notwendig