Was ist die EORI-Nr.?

  • EORI steht für: Economic Operators’ Registration and Identification
  • Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und Zoll
EORI Nr.

Wer benötigt eine EORI-Nr.?

  • Unternehmen oder Privatpersonen die grenzüberschreitenden Handel betreiben möchten
  • Ist Pflicht für jeden, der außerhalb der EU importieren oder exportieren möchte

AUSNAHMEN:

  • Wenn Unternehmen nur eine einzige Ausfuhr / Einfuhr veranlassen: z.B. ein Schreiner verschickt ein Werbegeschenk in ein Drittland
  • Privatpersonen, die weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr abfertigen
  • Privatpersonen können auch über die EORI Nr. eines Dienstleisters die Anmeldungen durchführen, wenn dieser der Abfertigung zustimmt!
  • ACHTUNG: Genehmigungspflichtige Waren wie z.B. Waffen fallen nicht unter die Ausnahmen. Der Ein- bzw. Ausführende muss eine EORI Nummer beantragen. Das gilt auch für Privatpersonen.

Wo beantrage ich eine EORI-Nr. und was kostet das?

Wo? Link zum Formular auf www.zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html#doc299192bodyText3

Wie? Per Post, Fax oder E-Mail (Adressen im Formular)

Wie lange dauert das? Aufgrund eines erhöhten Antragsvolumens infolge der
Auswirkungen der Corona-Pandemie und des BREXIT kommt es bei der Generalzolldirektion zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Bearbeitungsdauer für die Neuerteilung zu einer EORI-Nr. liegt derzeit bei 7 bis 8 Wochen.

Was ist, wenn es schneller gehen muss? Sie müssen nicht so lange warten. Legen Sie uns hierzu den EORI-Antrag und die Eingangsbestätigung des EORI-Antrags vor und wir melden die Ausfuhranmeldung gesondert ohne EORI-Nr. an!

Kosten? Der Antrag einer EORI-Nummer auf www.zoll.de ist kostenlos

VEREINFACHT:

  • Sendungen unter einem Warenwert von 1.000 Euro
  • Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt (bei mehr als 1.000 Kg = zweistufiges Verfahren)
  • Ware, die keine besondere Genehmigung erfordert (z.B. Waffen – diese benötigen eine Genehmigung)
  • Das Bestimmungsland ein nicht Embargoland ist

⇒ kein Ausfuhrbegleitdokument notwendig

EINSTUFIG:

  • Sendungen mit einem Warenwert zwischen 1.001 Euro und 3.000 Euro
  • Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt
  • Meldung der Ausfuhr läuft direkt über die Ausgangszollstelle (keine Vorabfertigung über das Binnenzollamt notwendig)

⇒ einstufiges Ausfuhrbegleitdokument notwendig (Achtung: einige Transportunternehmen akzeptieren keine einstufigen ABDs)

ZWEISTUFIG:

  • Sendungen mit einem Warenwert über 3.001 EUR
  • Zwei Verfahrensabschnitte: 1. Stufe: Die Eröffnung des Verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle, 2. Stufe: Das Verfahren wird bei der Ausfuhr an der Ausgangszollstelle vom Spediteur / Kurier beendet
  • bei einem zweistufigen Ausfuhrverfahren verlangt das Binnenzollamt eine Gestellungsfrist –> die Ware muss bei dem Absender physisch zur Verfügung stehen, bis das Zollamt die Freigabe erteilt hat

⇒ zweistufiges Ausfuhrbegleitdokument notwendig

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