Zoll-Ausfuhranmeldung
Bei der kommerziellen Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb des EU-Raums ist ab bestimmten Größenordnungen eine Zoll-Ausfuhranmeldung erforderlich. Die Anmeldung dient in erster Linie statistischen Zwecken, außerdem kann der Zoll damit die Einhaltung von Ausfuhrbeschränkungen (Embargos) überwachen. Im Folgenden beantworten wir einige wichtige Fragen zur Zoll-Ausfuhranmeldung.

Welche Waren sind anmeldepflichtig?
Grundsätzlich muss jede Ware bei der Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land deklariert werden (auch bei vorübergehender Ausfuhr). Nicht immer braucht man dafür eine formelle Zoll-Ausfuhranmeldung.
Übersteigt der Warenwert 1.000 Euro oder erreicht das Warengewicht mehr als 1.000 kg, ist die Zoll-Ausfuhranmeldung notwendig. Ab einem Warenwert von 3.000 Euro gilt ein zweistufiges Verfahren. Das örtlich zuständige Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) nimmt dann die Vorabfertigung der Ausfuhranmeldung vor, die Ausgangzollstelle bei der physischen Ausfuhr prüft nur noch die Richtigkeit.
Ausfuhrsendungen bis 1.000 Euro Warenwert und 1.000 kg Gewicht benötigen keine formelle Zoll-Ausfuhranmeldung. Hier reicht die Vorlage der Handelsrechnung bei der Ausgangszollstelle (Zoll am Seehafen, Flughafen oder Grenzzollstelle). Man nennt das auch mündliche Anmeldung.
Wie funktioniert die Zoll-Ausfuhranmeldung?
Seit Mitte 2009 muss die Zoll-Ausfuhranmeldung zwingend in elektronischer Form über ein „Automated Export System“ (AES) nach EU-Standards erfolgen. In Deutschland heißt das entsprechende elektronische System ATLAS. Unternehmen, die Waren ausführen möchten, stehen drei Wege für den ATLAS-Zugang offen:
1. Einsatz einer eigenen ATLAS-Software: nur für Unternehmen sinnvoll, die regelmäßig und viel exportieren, da das Software-Investment durchaus kostspielig ist. Die Software muss Zoll-zertifiziert sein;
2. Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus): ist ein vom Zoll zur Verfügung gestelltes Internet-Portal, das den kostenlosen ATLAS-Zugang ermöglicht. Für die Anmeldung zu IAA Plus wird ein ElsterOnline-Zertifikat benötigt.
3. Einschaltung eines Zollagenten: die Ausfuhranmeldung wird an einen Dienstleister (Zolldienstleister oder Spediteur) outgesourct. Der Zollagent übernimmt die komplette Dokumentenabwicklung im Zusammenhang mit der Ausfuhrsendung, auch die Ausfuhranmeldung. Diese Lösung bietet sich für Unternehmen mit gelegentlichen Exportgeschäften und wenig Erfahrung in der Ausfuhrabwicklung an. Ausgelagert wird nur die Tätigkeit, die Verantwortung bleibt beim Exporteur.
Welche Erleichterungen gelten bei regelmäßiger Ausfuhr?
Unternehmen, die regelmäßig Ausfuhren tätigen, können sich vom zuständigen Hauptzollamt den Status als „Zugelassener Ausführer“ (ZA) bewilligen lassen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Status ist die Befreiung von der Gestellungspflicht. Das heißt, die zur Ausfuhr angemeldete Ware muss nicht mehr bei der Ausfuhrzollstelle zur Abfertigung bereitgestellt werden, es genügt eine Bereitstellung im Betrieb. Eine extra Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes ist überflüssig und die Erstellung der Ausfuhrbegleitdokumente nach erfolgter Zoll-Ausfuhranmeldung im ATLAS-System erfolgt schneller.
Was wird für eine Zoll-Ausfuhranmeldung benötigt?
Für die Anmeldung ist ein gewisses zolltechnisches Know How erforderlich, da stark mit verschlüsselten Angaben gearbeitet wird. Folgende Informationen, Daten und Angaben sind u.a. erforderlich:
- Angaben auf der Handelsrechnung (Beschreibung der Ware, Warenwert, Stückzahl, Netto-Gewicht/Brutto-Gewicht);
- die Warentarifnummer (8-stellige Zolltarifnummer): Klassifizierung der Ware nach ihrer technischen Beschaffenheit;
- die Packliste mit genauem Netto- und Brutto-Gewicht und die Packstückanzahl;
- die EORI-Nummer des Versenders bzw. Exporteurs: die EORI-Nummer (EORI = Economic Operators´Registration and Identification) hat auf EU-Ebene die frühere Zollnummer abgelöst. Sie dient der automatisierten Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten im Verkehr mit Zollbehörden;
- die Angabe, ob es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Ausfuhr handelt.