Zoll EORI Nummer beantragen.
Wer nicht ständig mit Zollanmeldungen zu tun hat, für den ist das Kürzel EORI wohl kein Begriff. Sollen häufiger im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Waren in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden, ist die EORI-Nummer aber zwingend. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie man eine Zoll EORI-Nummer beantragen kann.

Was bedeutet EORI-Nummer?
Das Kürzel EORI steht für „Economic Operators´ Registration and Identification“ – zu Deutsch etwa: „Wirtschaftsbeteiligten-Registrierung und Identifikation“. Die EORI-Nummer dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden. Sie hat im Jahr 2009 die deutsche Zollnummer abgelöst und folgt einer europaweit einheitlichen Systematik. Seit 1. Juli 2009 ist die Angabe der EORI-Nummer Bedingung für die Zollabwicklung in der EU. Das betrifft vor allem Zollanmeldungen sowie summarische Eingangs- und Ausgangs-Meldungen.
ATLAS-Teilnahme und Ausfuhrgenehmigungen
Im deutschen elektronischen Zollabwicklungssystem ATLAS dient die EORI-Nummer zur Identifizierung von Teilnehmern und Beteiligten. ATLAS ist das zentrale System zur automatisierten Zollabwicklung und bildet fast alle Zollverfahren ab. Es hat die papiergebundene Zollabwicklung weitgehend abgelöst. Die EORI-Nummer wird auch noch in anderem Zusammenhang benötigt – u.a. beim Handel über Zollgrenzen hinweg für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) .
Wie sieht die EORI-Nummer aus?
Seit 2012 werden neue EORI-Nummern in Deutschland nur noch als 17stellige Nummern gemäß europäischem Standard vergeben. Die Nummer besteht aus dem Länder-Kennzeichen DE sowie einer sich anschließenden fünfzehnstelligen Ziffernfolge.
Beispiel: DE123456789012345
Vor 2012 konnten noch die alten deutschen Zollnummern auf Antrag in eine EORI-Nummer überführt werden, indem einfach der deutschen 7stelligen Zollnummer das Länderkennzeichen DE vorgehängt wurde. Diese „abgeleiteten“ EORI-Nummern haben weiterhin Bestand, können aber nicht mehr beantragt werden.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Alle Wirtschaftsbeteiligten im Sinne des EU-Zollrechts mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten benötigen eine EORI-Nummer. Unter „Wirtschaftsbeteiligten“ sind geschäftlich tätige natürliche oder juristische Personen zu verstehen – im wesentlichen Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Privatpersonen benötigen normalerweise keine EORI-Nummer. Ausnahme: es werden privat mehr als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgegeben.
Wie wird die EORI-Nummer beantragt?
Die Vergabe der EORI-Nummern erfolgt in Deutschland durch die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement und ist kostenlos. Der Antrag kann über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls [ggf. Link: https://www.zoll-portal.de/bug-frontend-idpp/startseite/MID00_01_Startseite_BenutzerAnmelden.xhtml] gestellt werden.