Reibungslose Zollabwicklung – Infos zum Ablauf bei EB-Zollagentur

  • Wir sind an allen deutschen Zollämtern tätig!

SO ERMÖGLICHEN WIR EINE REIBUNGSLOSE ZOLLABWICKLUNG

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Abläufen, wie Sie bei uns den Import, Export und die EORI Nummer beantragen können. Am Ende der Seite finden Sie zudem nützliche Links, die Ihnen beim Antrag helfen können.

Ablauf für eine Ausfuhranmeldung

Bestellen Sie Ihre Ausfuhrdokumente bis 12:00 Uhr bei uns.

Dazu benötigen wir:

  • EORI-Nr. (nur bei gewerblicher Ausfuhr) inkl. Vollmacht (Vollmacht hier herunterladen)
  • Handels.- oder Proformarechnung
  • Anzahl der Packstücke
  • Bruttogewicht
  • Nettogewicht
  • ausführliche Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache

Informationen zur EORI-Nr. können Sie unter diesem Link aufrufen und dort beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular 0870a.

Nutzen Sie für das Einreichen des Antrags bitte unser Formular auf der Seite für Ausfuhranmeldungen.

Wir geben den entsprechenden Antrag für das Ausfuhrbegleitdokument schnellstmöglich beim zuständigen Binnenzollamt ab. Das Zollamt prüft den Antrag und überlässt das fertige Ausfuhrdokument automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Gestellungsfrist und einer ggf. erfolgten Beschauung am Folgetag.

Sobald die zuständige Zollstelle das beantragte Dokument überlassen hat, übersenden wir Ihnen dieses am Folgetag ab 11:00 Uhr per PDF.

Wichtiger Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass wir einen abschließenden Ausgangsvermerk nur dann zusenden können, wenn das Ausfuhrdokument an der Ausgangszollstelle vom Frachtführer ordnungsgemäß beendet wurde. Der Zoll gibt diesen dann automatisch im System frei.

 

Ablauf für eine Einfuhranmeldung

Für den Import benötigen wir:

  • EORI-Nr. und Umsatzsteuer-ID (nur bei gewerblicher Ausfuhr) inkl. Vollmacht (Vollmacht hier herunterladen)
  • Handels.- oder Proformarechnung
  • Vorpapier (T1, ATB-Nr.)
  • Frachtbrief (CMR, AWB, B/L)
  • ggf. Präferenznachweise (Form A, A.TR., EUR.1)
  • ggf. Frachtkostenrechnung
  • ausführliche Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache

Informationen zur EORI-Nr. können Sie unter diesem Link aufrufen und dort beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular 0870a.

Nutzen Sie für das Einreichen des Antrags bitte unser Formular auf der Seite für Einfuhranmeldungen.

Wir geben den entsprechenden Importantrag schnellstmöglich beim zuständigen Zollamt ab. Das Zollamt prüft den Antrag und vergibt eine Arbeitsnummer. Mit dieser Arbeitsnummer können Sie oder Ihr Frachtführer sich dann beim zuständigen Zollamt zur Verzollung melden.

Wichtiger Hinweis:

Für gewerbliche Kunden verfügen wir über alle notwendigen Aufschubkonten, sodass die Ware auch ohne Ihre Anwesenheit verzollt und freigegeben werden kann.

  • Dies dient zur Information und zum besseren Verständnis des gesamten Prozesses. Für den Import Ihres Fahrzeugs nach Deutschland entstehen Einfuhrabgaben. Im Folgenden erläutern wir die Berechnung der Einfuhrabgaben anhand einer Formel sowie den Ablauf der Einfuhrverzollung.

    Beim Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland müssen Sie Zollgebühren sowie die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Nachdem Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist – aus Nicht-EU-Ländern – können wir als von Ihnen beauftragte Zollagentur die Zollwertanmeldung für Sie erledigen.

    Grundlage der Berechnung

    In der Regel werden der Kaufvertrag und die Transportkosten nach Deutschland zur Verzollung herangezogen. Die Zollbeamten können jedoch auch auf Erfahrungswerte zurückgreifen, falls nötig, etwa auf vergleichbare Einfuhren oder Listen.

    Zolltarif & Zollabgaben

    Es wird zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterschieden. Bei Personenkraftwagen liegt der Fokus auf dem Personentransport, bei Lastkraftwagen auf dem Lastentransport.

    Die Einfuhrabgaben setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

    -
    PKW: In der Regel beträgt der Zollsatz 10% des Fahrzeugkaufpreises zuzüglich der Transportkosten.
    - Motorräder: Gewöhnlich 8 % des Gesamtwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Transportkosten.
    - Lastkraftwagen: Hier spielen verschiedene Kriterien wie das zulässige Gesamtgewicht, der Hubraum und das Verbrennungsverfahren des Motors eine Rolle, die die Einstufung in den Zolltarif beeinflussen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich beim Zollamt informieren! Ein Beispiel: Für einen Pick-up mit Otto-Motor, einem zulässigen Gesamtgewicht unter 5 Tonnen und einem Hubraum über 2.800 ccm beträgt der Zollsatz 22 Prozent.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Auf die Zollabgaben, (geschätzte) Transportkosten und den Wert des Fahrzeugs wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben. Diese wird auf die Gesamtsumme aus dem Fahrzeugwert (Zollsatz + Transportkosten + Fahrzeugwert) berechnet.

    Beispiel

    - Fahrzeugpreis: 20.000 EUR
    - Zollabgaben 10%: 2.000 EUR
    - (geschätzte) Transportkosten: 150 EUR

    = ergibt in Summe einen Mehrwertsteuer-Wert von = 22.150 EUR

    Zuzüglich 19% MwSt. auf den MwSt.-Wert von 22.645EUR = 4.208,50 EUR

    Die gesamten Einfuhrabgaben ergeben 4.208,50 EUR MwSt. + 2.000 EUR Zollabgabe

    Gesamte Einfuhrabgaben: 6.208,50 EUR

    Es können Kosten wie geschätzte Transportkosten hinzukommen, falls keine vorliegende Frachtkostenrechnung für den Transport vorliegt.

    Zulassung des Fahrzeugs

    Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt nach der Bezahlung der Zoll/ Einfuhr – Abgaben. Sie benötigen die von uns erstellte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Termin beim TÜV und der Zulassungsstelle. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden.

    TÜV nach dem Kfz Import nach Deutschland

    Darum sollten Sie unseren Zollservice in Anspruch nehmen: Die Inanspruchnahme des Zollservices unserer Zollagentur bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Komplexität der Antragstellungen und den Zeitaufwand, die mit der Abwicklung verbunden sind.

Ablauf für den Antrag einer EORI-Nummer

Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, beantragen wir Sie gerne für Sie. Dazu benötigen wir:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister Auszug. Diese versenden wir an den Zoll.
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer ID
  • Kontaktdaten

Wir füllen den Antrag auf eine EORI-Nummer für Sie aus und senden es Ihnen zunächst zu, da Ihre Unterschrift benötigt wird.

Sobald wir das Formular mit Ihrer Unterschrift erhalten haben, stellen wir den Antrag beim Zoll. Sie bekommen von uns die Bestätigung, dass der Antrag eingereicht wurde und müssen nur auf die postalische Zusendung der EORI-Nummer warten.

Wenn wir für Sie eine EORI-Nummer beantragen sollen, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus und tragen Sie dort die oben genannten Daten ein.

Wichtiger Hinweis:

Sie müssen nicht auf die EORI-Nummer warten, um einen Import oder Export zu beauftragen. Sobald der Antrag für eine EORI-Nummer gestellt ist, können Sie Ihre Sendung zum Export oder Import anmelden!

Die EORI-Nummer können Sie alternativ eigenständig beantragen. Informationen zur EORI-Nr. können Sie unter diesem Link aufrufen. Nutzen Sie für den gewerblichen Antrag bitte das Formular 0870a

Voraussetzungen und Regelungen – Übersiedlungsgut

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land umziehen, können Ihre Umzugsgüter unter bestimmten Voraussetzungen von den Einfuhrabgaben befreit werden.

Diese Voraussetzungen und Regelungen gelten für Übersiedlungsgut / Umzugsgut bei der Einfuhr in die EU:

  • Personenanforderung: Der Umziehende muss eine natürliche Person sein, die ihren Wohnsitz in die EU verlegt.
  • Vorheriger Wohnsitz: Dieser muss mindestens 12 Monate außerhalb der EU gewesen sein. Ausnahmen möglich, wenn die Absicht nachgewiesen wird, länger im Ausland zu bleiben.
  • Nutzung des Umzugsguts: Das Umzugsgut muss dem Umziehenden gehören und bereits mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Herkunftsland genutzt worden sein.
  • Fahrzeuge: Bei Fahrzeugen (z.B. Autos, Sportflugzeuge) muss nachgewiesen werden, dass diese im Drittland auf den Namen des Umziehenden zugelassen waren.
  • Fristen: Die Zollabwicklung muss innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitzverlegung erfolgen.
  • Vorzeitige Einfuhr: Möglich, wenn sich der Umziehende verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten in die EU zu ziehen (mit Sicherheitsleistung).

Die eingeführten Waren dürfen 12 Monate lang nicht verkauft, verliehen oder verschenkt werden. Bei Verstoß wird die Zollbefreiung aufgehoben und Abgaben nacherhoben.

Das Umzugsgut ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, aber nicht von Verbrauchssteuern. Bei importieren Kraftfahrzeugen, die in Drittstaaten zugelassen sind, fällt in Deutschland eine Kraftfahrzeugsteuer an, die bei der Zollstelle zu zahlen ist, bevor eine Steuerkarte ausgestellt wird.

Die Zollanmeldung erfolgt schriftlich mit Formular 0350. Nachweise, wie z. B. Wohnsitzverlegung, können elektronisch eingereicht werden.

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Füllen Sie ganz einfach unser kurzes Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gerne direkt an. Wir helfen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen weiter.

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