Beim Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland müssen Sie Zollgebühren sowie die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Nachdem Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist – aus Nicht-EU-Ländern – können wir als von Ihnen beauftragte Zollagentur die Zollwertanmeldung für Sie erledigen.
Grundlage der Berechnung
In der Regel werden der Kaufvertrag und die Transportkosten nach Deutschland zur Verzollung herangezogen. Die Zollbeamten können jedoch auch auf Erfahrungswerte zurückgreifen, falls nötig, etwa auf vergleichbare Einfuhren oder Listen.
Zolltarif & Zollabgaben
- PKW: In der Regel beträgt der Zollsatz 10% des Fahrzeugkaufpreises zuzüglich der Transportkosten.
- Motorräder: Gewöhnlich 8 % des Gesamtwerts des Fahrzeugs zuzüglich der Transportkosten.
- Lastkraftwagen: Hier spielen verschiedene Kriterien wie das zulässige Gesamtgewicht, der Hubraum und das Verbrennungsverfahren des Motors eine Rolle, die die Einstufung in den Zolltarif beeinflussen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich beim Zollamt informieren! Ein Beispiel: Für einen Pick-up mit Otto-Motor, einem zulässigen Gesamtgewicht unter 5 Tonnen und einem Hubraum über 2.800 ccm beträgt der Zollsatz 22 Prozent.
Auf die Zollabgaben, (geschätzte) Transportkosten und den Wert des Fahrzeugs wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben. Diese wird auf die Gesamtsumme aus dem Fahrzeugwert (Zollsatz + Transportkosten + Fahrzeugwert) berechnet.
Beispiel
- Fahrzeugpreis: 20.000 EUR
- Zollabgaben 10%: 2.000 EUR
- (geschätzte) Transportkosten: 150 EUR
= ergibt in Summe einen Mehrwertsteuer-Wert von = 22.150 EUR
Zuzüglich 19% MwSt. auf den MwSt.-Wert von 22.645EUR = 4.208,50 EUR
Die gesamten Einfuhrabgaben ergeben 4.208,50 EUR MwSt. + 2.000 EUR Zollabgabe
Gesamte Einfuhrabgaben: 6.208,50 EUR
Es können Kosten wie geschätzte Transportkosten hinzukommen, falls keine vorliegende Frachtkostenrechnung für den Transport vorliegt.
Zulassung des Fahrzeugs
Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt nach der Bezahlung der Zoll/ Einfuhr – Abgaben. Sie benötigen die von uns erstellte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Termin beim TÜV und der Zulassungsstelle. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden.
TÜV nach dem Kfz Import nach Deutschland
Darum sollten Sie unseren Zollservice in Anspruch nehmen: Die Inanspruchnahme des Zollservices unserer Zollagentur bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Komplexität der Antragstellungen und den Zeitaufwand, die mit der Abwicklung verbunden sind.